Die Tragödie am Großglockner: Was wirklich mit Kerstin geschah T
Die Tragödie am Großglockner: Was wirklich mit Kerstin geschah
Samstag, 18. Januar 2025, 22:5 Uhr. Ein Hubschrauber taucht in der Finsternis über dem Berg Großglockner auf und beginnt über einer Stelle zu kreisen. Immer wieder zieht er seine Runden. Ein starker Scheinwerfer tastet die Felsen ab und bleibt schließlich an zwei leuchtenden Punkten hängen. Es sind die Lichter der Stirnlampen von Thomas P.
Kerstin G. Das passt mittlerweile seit etlichen Stunden unterwegs. Die Kälte hat sich längst in ihre Körper gefressen. Sie kommen nur noch sehr langsam voran. Jede Bewegung kostet Kraft, die eigentlich gar nicht mehr da ist. Von unten kommt kein klares Zeichen, kein Ruf nach Hilfe, kein eindeutiges Signal.
Stattdessen wirkt es so, als wollten die Bergsteiger ihren Weg fortsetzen. Zwar schwerfällig, aber aus eigener Kraft. Nach einigen Minuten dreht der Hubschoppe ab. Wenig später ist KTIN tot. Als es zu dieser verhängnisvollen Tour kommt, sind Thomas und Kerstin seit etwa einem Jahr ein paar. Ihre Beziehung ist also noch vergleichsweise jung.
Es ist eine Verbindung, bei der vieles noch im Entstehen ist, in der Nähe wächst und das gemeinsame Erleben eine besondere Bedeutung hat. Was die beiden verbindet, ist vor allem die Liebe zu den Bergen. Sie teilen die Begeisterung für Touren, für Bewegung in der Natur und für die Herausforderungen am Berg. Thomas ist zum Zeitpunkt des Vorfalls 36 Jahre alt.
Er gilt als sehr erfahrener Bergsteiger. Den Großglockner, den höchsten Berg Österreich mit 3798 m hat er bereits mehrere Male bestiegen. Viermal wählt er dabei sogar den Stüdelgrad, also eine Route, die als besonders anspruchsvoll geht. Dazu kommen mehrere Nordwantouren im Winter. Alles zusammen zeigt, Thomas kennt die Berge gut.
Er weiß, was steiles Gelände, Kälte und schwierige Bedingungen bedeuten. Seine Erfahrung wächst aber nicht während einer klassischen Ausbildung. Er bringt sich vieles selbst bei. Er lernt vor allem durch eigene Touren, durch Ausprobieren und durch Videos im Internet. Das macht ihn aber nicht automatisch unsicher oder unfähig.
Wer sich so viel selbst erarbeitet, entwickelt oft ein gutes Gefühl für die Materie und für die eigenen Möglichkeiten. Trotzdem liegt genau darin auch ein Problem. Denn wer sich alles selbst beibringt, lernt häufig vor allem aus der eigenen Sicht. Man weiß dann vielleicht sehr genau, was man sich selbst zutraut, aber es ist etwas ganz anderes, die Grenzen eines anderen Menschen richtig einzuschätzen.
Nicht jeder reagiert in schwierigen Momenten gleich. Nicht jeder hält Druck, Angst, Erschöpfung oder Überforderung auf dieselbe Weise aus. Genau dort wird die Sache in diesem Fall aber heikel. Thomas hat zwar viel Erfahrung am Berg gesammelt, doch es fehlt ihm eine systematische Schulung, die über das eigene Kön hinausgeht.
Also eine Ausbildung, in der es auch darum geht, andere sicher zu führen, Risiken nüchtern einzuschätzen und in belastenden Situationen ruhig und klar zu handeln. Wer das nicht gelernt hat, verlässt sich oft auf das, was für ihn selbst noch machbar scheint. Doch was für einen geübten Bergsteiger beherrschbar ist, kann für eine andere Person längst zu viel sein.
KTIN ist 33 Jahre alt. Sie ist fit, belastbar und körperlich gut trainiert. Sie bringt also eine gute Grundlage für die Tour mit, die Thomas mit ihr geplant hat. Doch der entscheidende Punkt liegt woanders. Kerstin hat zwar bereits schwierige Berge gemeistert, dazu gehört auch die Ostwand des Watzmanns.
Und das ist keine kleine Leistung, aber diese Erfahrungen sammelt sie unter sommerlichen Bedingungen. Sie kennt die Berge bei deutlich besserem Wetter und auf trockenem Fels, also in einer Situation, die mit einem Winteranstieg nicht einfach gleichzusetzen ist. Wege, die im Sommer klar und beherrschbar wirken, können im Winter plötzlich glatt und unbeherrschbar werden.
Felsz und Eis greifen ineinander und jeder Schritt verlangt dann auch nach mehr Sicherheit, nach mehr Ruhe und nach mehr Erfahrung. Aber genau diese besondere Mischung ist Kerstin eben fremd. Das heißt nicht, dass sie untrainiert ist, aber körperliche Stärke allein reicht in so einer Umgebung nicht aus. Wer sich in winterlichem schwierigem Gelände bewegt, braucht nicht nur Kondition, sondern auch Übung mit genau diesen Bedingungen.
Schon in der Vorbereitung zeigt sich ein deutliches Ungleichgewicht zwischen Thomas und Kerstin. Während Thomas nämlich viel Erfahrung mitbringt, vor allem in steilem winterlichem Gelände, ist Kerstin zwar fit und motiviert, bewegt sich aber in einer ganz anderen Ausgangslage. Für Sie ist diese Tour eine Herausforderung, die Sie in dieser Form noch nicht kennt.
Dazu kommt ein weiterer Unterschied, der unterwegs immer schwerer wiegen wird, die Ausrüstung. Thomas ist mit Tourenschki und festen Schuhen unterwegs, also mit Material, das auf solche Bedingungen abgestimmt ist. Kerstin dagegen nutzt ein Splitboard. Das ist im Grunde ein Snowboard, dass man für den Aufstieg in zwei lange Hälften teilen kann.
So kommt man ber auf ähnlich voran mit Shi. Oben wird es dann wieder zusammengesetzt und dann für die Abfahrt wie ein normales Snowboard benutzt. Für manche Touren kann das praktisch sein. Hier bringt es aber auch einen Nachteil mit sich, nämlich die weichen Snowboardschuhe. Besonders heikel wird es bei den Steigeisen.
Kerstin trägt ein Modell, das an ihre weichen Schuhe nicht wirklich gut passt. Die Schuhe geben also nach und der Fuß bewegt sich dann stärker und damit verliert dann auch das Steigeisen an Halt. Es sitzt also nicht so fest, wie es in solchen Gelände nötig gewesen wäre. Jeder Schritt kann unsicher werden. Statt sich auf den Berg zu konzentrieren, muss der Körper ständig ausgleichen.
Man muss sich festhalten und stabilisieren. Und das kostet Kraft und zwar nicht irgendwann, sondern von Anfang an. Schon auf den ersten Blick wird klar, dass das kein kleiner Unterschied zwischen der Ausrüstung von Thomas und Kerstin ist. In einfachem Gelände mag die Ausrüstung von Kerst noch ausreichen. Doch dort, wo jeder Tritt sicher sitzen muss, wird eben genau das zum Problem.
Und auch bei der Verpflegung zeigt sich, wie knapp alles gedacht ist. Viel Reserve gibt es nicht. Über den Proviant, den Kerstin eventuell mitgenommen hat, ist öffentlich zwar nichts bekannt, aber Thomas, also der erfahrenere der beiden, hat im Grunde nur Gummibärchen dabei. Das liefert zwar für einen kurzen Moment Zucker, gibt dem Körper aber nicht das, was er auf einer langen und anstrengenden Wintertour wirklich braucht.
Wenn dem Körper Energie fehlt, lässt die Kraft auch schnell nach. Die Beine werden schwer, die Konzentration sinkt und Erschöpfung setzt früher ein. Und es wird davon ausgegangen, dass Thomas derjenige ist, der den Weg vorgibt. Er hat ihn geplant, er entscheidet, wo es lang geht und damit ist er faktisch die führende Rolle.
Kerstin soll ihm einfach gefolgt sein. Sie soll darauf vertraut haben, dass der gewählte Weg und die eingesetzte Ausrüstung tragfähig sind. Am Morgen des 18. Januar 2025 beginnt ihre Tour. Um 6:45 Uhr brechen Thomas und Kerstin vom Parkplatz am Alpengasthof Luckner Haus auf. Experten bewerten diesen Startzeitpunkt als mindestens zwei Stunden zu spät für eine Winterbegehung dieser Komplexität.
Im Winter ist der Tag kurz und das Fenster, in dem es Tageslicht gibt, ist auf 10 Stunden begrenzt. Und wer so spät losgeht, gerät also schnell unter Druck. Gegen 9:30 Uhr erreichen sie die Stüelhütte. Doch die Zeitreserve, die man für eine solche Tour braucht, ist da praktisch schon aufgebraucht. Als sie erst gegen Mittag den schmalen, besonders anspruchsvollen Teil des Berges erreichen, ist längst klar, dass sie nicht mehr gut in der Zeit liegen.
Der Weg vor ihnen ist noch weit. Der Tag dagegen ist schon halb vergangen. Am frühen Nachmittag spitzt sich die Lage dann weiter zu. Um 14:30 Uhr kommen Sie am sogenannten Frühstücksplatzel an. Dort steht nicht ohne Grund auf einem Schild eine sehr klare Warnung. Wer von der Stüelhütte bis hierher länger als dre Stunden gebraucht hat, sollte besser umkehren.
Thomas und Kerstin brauchten sogar mehr als fünf Stunden bis dorthin. Dazu kommt das Wetter. Der Wind wird immer stärker, die Kälte immer unerträglicher und durch die starke Luftströmung fühlt sich alles noch viel eisiger an, als es das Thermometer zeigt. Trotzdem gehen Thomas und Kerstin weiter und so wird aus einer ohnehin schon riskanten Tour langsam eine Katastrophe, denn inzwischen spricht fast alles gegen einen weiteren Aufstieg.
die verlorene Zeit, der starke Wind, die sinkenden Temperaturen und die Strecke, die noch vor ihn liegt. Vor allem für Kerstin wird die Lage immer ernst. Nach Sonnenuntergang kommen die beiden nur noch quenend langsam voran. Jeder Meter kostet Thomas und Kerstin Energie, die eigentlich längst nicht mehr da ist. Dazu kommen weitere Rückschläge.
Zunächst verhakt sich nämlich das Seil. Es bleibt an einer Stelle hängen und läßt sich nicht mehr frei nachziehen. Und in so einer Lage kostet schon das Lösen wertvolle Kraft, Zeit und Nerven. Kurz darauf erleidet Kerstin dann einen Pendelsturz. Weil sie noch am Seil hängt, wird sie seitlich weggerissen und schwingt wie ein Pendel gegen den Fels.
Genau das macht einen solchen Stoß so gefährlich, denn nicht nur der Fall selbst ist das Problem, sondern der harte Aufprall gegen die Wand. Kerstin verletzt sich dabei an der Hand und an den Rippen und spätestens jetzt verschlechtert sich die Lage dramatisch. Der Sturz bringt Schmerzen, Angst und eine neue Unsicherheit in einem Moment.
indem ohnehin schon fast nichts mehr unter Kontrolle ist. Jede weitere Bewegung wird schwerer, langsamer und riskanter. Um 17:30 Uhr greift Kerstin dann schließlich zu ihrem Handy. Sie versucht Hilfe zu rufen. Doch in dieser Situation unter Kälte, Schmerzen und völliger Erschöpfung passiert ein folgenschwerer Fehler.
Sie wählt nämlich die falsche Nummer. Statt die 140, also den Notruf der Bergrettung in Österreich, tippt sie die Ziffern 149 und die Anruf geht damit ins Lehrer. Wenig später um 18:7 Uhr schreibt Kerstin ihrer Mutter eine WhatsAppnachricht und teilt ihr mit, dass die Tour beendet sei und es ihnen gut gehe.
Warum Kerstin aber diese Worte weht, lässt sich nur erahnen. Vielleicht, weil sie ihre Mutter nicht beunruhigen wollte. Vielleicht hofft sie selbst auch noch, die Situation irgendwie in den Griff zu bekommen. Vielleicht fällt es ihr in diesem Moment aber auch einfach schwer, sich einzugestehen, wie ernst die Lage längst ist.
Doch so oder so, es geht durch diese Nachricht wertvolle Zeit verloren, in der niemand ahnt, dass dringend Hilfe gebraucht wird. Der erste entscheidende Hinweis, dass etwas nicht in Ordnung ist, kommt nicht von Thomas oder von K. selbst. Er kommt von einem anderen Bergsteiger. Als er nämlich am späten Abend des 18. Januar 2025 beim Alpengasthof Lugner Haus ein verlassenes Auto auf dem Parkplatz stehen sieht, ist der Alpinist alarmiert.
Außerdem bemerkt er in der Dunkelheit Lichter am Berg und weit oben in der Finsternis kann er Stimmen hören. Das alles kommt ihm seltsam vor. Eigentlich sollte längst niemand mehr auf dem Großglocken unterwegs sein. Kurz vor 21 Uhr informiert er dann die Einsatzkräfte, weil er fürchtet, dass jemand in Not geraten sein könnte. Von diesem Moment an beginnt eine Kette von Maßnahmen.
Über das Kennzeichen des Wagens ermitteln die Beamten Thomas Handynummer. Die Alpinpolizei versucht mehrmals Thomas zu erreichen und parallel dazu beobachten die Polizisten die Lichtkege der Stirnlampen über eine Webcam, die an der Schutzhütte Aldas Ruhe installiert ist. Besorgt stellen sie fest, dass die beiden Bergsteiger kaum noch vorankommen.
Ihre Lichter bewegen sich nur noch quälend langsam durch die Dunkelheit und schließlich fällt die Entscheidung, einen Polizeihubschrauber zum Großblockner zu schicken. Er befindet sich gerade auf dem Rückweg von einem anderen Einsatz und wird nun dorthin umgeleitet. Gegen 22:50 Uhr erreichte der Hubschrauber dann Thomas und Kerstin am Berg.
Mehrmals kreist er über ihnen und leuchtet sie mit seinem Suchscheinwerfer an. Aus dem Hubschrauber sieht es so aus, als würden sich die beiden zwar sehr behebig, aber dennoch weiter nach oben bewegen. Und von Thomas und Kerstin kommt auch kein klares Zeichen, dass sie dringend Hilfe brauchen. Dabei gibt es dafür einfaches System.
Wer nämlich beide Arme schräg nach oben streckt und damit die Form eines Y bildet, signalisiert, ja, wir brauchen Hilfe. Wer einen Arm nach oben und den anderen seitlich ausstreckt, formt ein N und zeigt damit: “Nein, wir brauchen keine Hilfe.” Dazu kommt dann auch noch, dass sich Thomas und Kerstin sogar vom Lichtkege des Suchscheinwerfers wegdrehen.
Später sagt Thomas, er habe zu diesem Zeitpunkt noch geglaubt, die Situation bewältigen zu können. Eine fatale Vereinschätzung, wie sich bei zeigen wird. Um 0:35 Uhr ruft Thomas den Alpinpolizisten Matthias A zurück. Was in diesem Gespräch genau gesagt wird, lässt sich später nicht mehr eindeutig klären.
Es gibt keine Mitschnitt und kein Protokoll dieses Telefonates. Thomas sagt später, er habe von Erschöpfung gesprochen und um Hilfe gebeten. Der Polizist schildert das aber anders, denn nach seiner Darstellung habe Thomas gesagt, es sei alles in Ordnung und man brauche keine Hilfe. Fest steht, weitere Nachrichten und Anrufe der Alpinpolizei bleiben von Thomas unbeantwortet.
Während unten Menschen versuchen, die Lage richtig einzuschätzen, wird die Situation oben am Berg immer verzweifelter. Kerstin ist zu diesem Zeitpunkt offenbar kaum noch handlungsfähig. Sie ist entkräftet, orientierungslos und kann sich nur noch auf allen vieren fortbewegen. Um etwa 2 Uhr trifft Thomas dann eine Entscheidung, die zu den wohlbedrückendsten Punkten des ganzen Falls gehört.
Er lässt Kerst nämlich allein. Etwa 50 m unter dem Gipfel bleibt sie zurück, während er über den Gipfel weitergeht, um zur Adlas Ruhe abzusteigen. Hier will er dann einen Notruf absetzen. Und später sagt er, Kstin habe ihn dazu aufgefordert. Sie habe sinngemäß gesagt, dass er gehen solle. Doch selbst wenn diese Worte so gefallen sein sollten, ein Mensch, der schwer unterkühlt, verwirrt und kaum noch bewegungsfähig ist, trifft keine freie klare Entscheidung mehr.
In einem solchen Zustand sagen Worte nicht mehr zuverlässig etwas darüber aus, was ein Mensch wirklich will oder versteht. Das Thomas Kerst allein lässt, ist leider noch nicht der Höhepunkt der schlechten Entscheidungen, die der Mann in dieser Nacht trifft. Er lässt sie auch ohne einen Schutz zurück, der ihn vielleicht wenigstens eine minimale Überlebenschance hätte geben können.
Und dabei hat Kerstin in ihrem Rucksack einen Biwacksack und eine Rettungsdecke. Thomas sagt aber später, er habe nicht gewusst, was sich in ihrem Rucksack befand. Doch gerade, weil er ja auf dieser Tour offenbar die führende Rolle einnimmt, ist dieses Nichtwissen besonders problematisch.
Denn wer vorausgeht und wer plant und wer entscheidet, muss auch wissen, welche Notfallausrüstung vorhanden ist und wie und wann sie richtig eingesetzt wird. Stattdessen aber läst Thomas seine Partnerin Kerstin ungeschützt in der Dunkelheit zurück und das bedeutet, sie ist dem Sturm und den Minusgraden erbarmungslos ausgeliefert. In den frühen Morgenstunden des 19.
Januar 2025 erreicht Thomas gegen 3:30 Uhr die Adlasruhe. Von dort setzt er dann schließlich einen Notruf ab. Jetzt sagte er der Alpin Polizei deutlich, was geschehen ist und daß er seine Partnerin auf dem Großglockner zurückgelassen hat. Etwa eine halbe Stunde später wird der Rettungseinsatz dann offiziell in Gang gesetzt und kurz vor 5 Uhr macht sich ein erster Rettungstrup zu Fuß auf den Weg.
Von diesem Moment an beginnt ein Wettlauf gegen die Zeit, gegen die Kälte und gegen den Wind. Die Strecke ist nämlich lang und die Bedingungen sind brutal. Als es langsam heller wird, sucht auch ein Hubschrauber nach Kersting. Erst um 7:10 Uhr wird sie entdeckt. Doch der Wind fegt mit einer solchen Wucht über den Berg, dass eine Rettung aus der Luft unmöglich ist.
Währenddessen kämpft sich der Bodentrup weiter nach oben. Um 10:10 Uhr erreichen die Einsatzkräfte Kerstin schließlich. Doch da ist es bereits zu spät. Sie können nur noch ihren Tod feststellen. Die Retter finden die Frau im Seil hängend vor. Ein Bild, das sich tief bei ihnen einprägt. Es heißt, dass Kerstin zu diesem Zeitpunkt keine Handschuhe mehr trägt und auch ihr Hals sei stark nach hinten überstreckt gewesen.
Allerdings gibt es dafür keine eindeutigen Beweise. Später wird auf jeden Fall vorgericht darüber gesprochen werden, wie genau Kerstin in diese Lagge geraten ist. Die Frage ist, hat Thomas sie schon so zurückgelassen oder versuchte Kerstin nach dem Weg von Thomas noch einmal vergeblich sich selbst zu retten? Das Gericht wird später die erste Möglichkeit für wahrscheinlicherhalten.
Die Retter müssen Kerstens Körper nun mühsam über den Gipfe hinunter ins Tal bringen. Die Rechtsmedizinerin stellt bei der folgenden Obduktion fest, dass Kerstin an einer starken Unterkühlung verstarb. Zum Zeitpunkt ihrer Bergung, also um zehn Uhrzehn so die Expertin, sei die Frau bereits seit etwa zwei Stunden tot gewesen.
Bei der Untersuchung zeigt sich außerdem noch etwas anderes. Kerstin lt nämlich an einer viralen Lungenentzündung. Zusätzlich wird in ihrem Körper über Propheten nachgewiesen. Also ein Schmerzmittel, das viele Menschen bei Beschwerden oder bei beginnender Erkältung einnehmen. Was sich im Nachhinein jedoch aber nicht mehr sich erklären lässt, ist die Frage, wie stark diese Lungeninfektion Kerstin auf der Tour tatsächlich geschwächt hat.
Möglich ist, dass ihr Körper also schon vor dem Aufstieg nicht mehr voll belastbar war und sie dadurch auch schneller an ihre Grenzen geriet. Und ebenso bleibt auch offen, wie deutlich sie selbst diese Erkrankung überhaupt spürte. Kassins Mutter sagt, dass sie so eine Tour nicht angetreten wäre, wenn sie gewusst hätte, dass sie ernsthaft krank ist.
Im Dezember 2025, also fast 11 Monate nach dem Vorfall, erhebt die Staatsanwaltschaft Innsbruck dann Anklage wegen grobfahrlässiger Tötung gegen Thomas. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass Thomas nicht nur einmal falsch handelte.
Vielmehr geht sie davon aus, dass er während der Tour und in der Nacht des Unglücks neun schwere Fehler aneinanderreite. Am Anfang steht für die Anklage schon die Grundentscheidung für diese Tour. Thomas wusste, wie anspruchsvoll der Berg im Winter ist. erkannte die Route, das Gelände und die Gefahren. Kerstin nicht. Trotzdem nahm Thomas sie mit.
Auch die Planung sieht die Staatsanwaltschaft kritisch. Der Staat um 6:45 Uhr gilt für Sie als einer der ersten größten Fehler. Für eine so schwierige Wintertour ist das nach ihrer Auffassung nämlich viel zu spät. Der Tag kurz, das Licht ist begrenzt und jeder Zeitverlust schob die beiden weiter in die Dunkelheit hinein.
Was am Morgen also vielleicht noch wie eine kleine Verzögerung wirkte, wurde am Abend zu einem lebensgefährlichen Problem. Auch die Ausrüstung spielt eine zentrale Rolle. Die Staatsanwaltschaft wirft Thomas vor, daß er Kerstin mit weichen Snowboard schon gehen ließ, obwohl diese für die schwierigen Passagen der Tour nicht geeignet waren.
Kommt dann auch noch ein weiterer Punkt. Es fehlte nämlich an einer gemeinsamen Notfallausrüstung, die in so einer Lage überlebenswichtig gewesen wäre. Ein weiterer schwerer Vorwurf betrifft den Moment am Frühstücksplatzel, den Experten übrigens auch den Point of No Return nennen. Dort gibt es ja ein Warnschild.
Also wer länger als 3 Stunden hierher gebraucht hat, der sollte besser umkehren. Spätestens dort, so sieht es die Staatsanwaltschaft, hätte Thomas die Tour auf jeden Fall abbrechen müssen. Die Zeit war längst davon gelaufen. Die haben ja mehr als 5 Stunden gebraucht. Die Bedingungen waren zudem schlecht und Kerstin war bereits deutlich geschwächt.
Trotzdem ging Thomas mit ihr weiter nach oben. Hinzukommt, dass Thomas nach Auffassung der Anklage viel zu lange keine Hilfe rief und das, wo er durchgehend Handy empfang und auch ausreichend Akku hatte. Besonders schwer wiegt dann auch Thomas Verhalten beim Hubschraubereinsatz in der Nacht.
Als der Hubschrauber nämlich die beiden gegen 22:50 Uhr erreichte, gab er ja kein klares Zeichen dafür, dass Hilfe nötig gewesen war. Und aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist auch das eben ein folgens schweres Versäumnis. Das Thomas für die Polizei nach dem Telefonat mit dem Beamten Matthias A nicht mehr erreichbar war, zählt die Anklage zu den schwereren Fehlern dieser Nacht.
Und am Ende steht der schwerste Vorwurf der Staatsanwaltschaft, nämlich Thomas ließ Kerstin am Berg zurück, ohne sie ausreichend vor der Kälte zu schützen. Für die Anklage ist genau das der letzte und schlimmste Punkt in einer langen Reihe von Fehlercheidungen. Die Verteidigung von Thomas zeichnet hingegen ein völlig anderes Bild dieser Nacht.
Sein Anwalt spricht nicht von grober Schuld, sondern von einem tragischen Unglück, von einer Verkettung schlimmer Umstände, von einer Nacht, in der Entscheidungen unter Druck, Kälte, Erschöpfung und in Angst fielen. Ein zentraler Punkt der Verteidigung lautet: Thomas und Kerstin sein nicht in einem klaren Führungsverhältnis unterwegs gewesen.

Nach dieser Sicht war Kerstin also nicht einfach nur die Begleiterin eines erfahrenen Mannes, sondern eine selbstbewusste, belastbare Frau, die ihre Entscheidungen selbst traf. Beide hätten die Tour gemeinsam geplant, gemeinsam entschieden und gemeinsam getragen. Und der Anwalt verweist dabei auf frühere Bergouten, die das Paar bereits zusammengeschafft hatte.
Auch Kerstins Mutter stützt dieses Bild. Sie beschreibt ihre Tochter als starke Persönlichkeit, die sich auf nichts eingelassen hätte, was sie sich nicht auch zugetraut hätte. Auch dem Vorwurf viel zu spät Hilfe geholt zu haben, widerspricht die Verteidigung deutlich. Thomas sagt nämlich später, er habe bereits um 0:35 Uhr sehr wohl klar gemacht, dass Hilfe gebraucht werde.
Nach seiner Darstellung schilderte er dem Alpin Polizisten Matthias A Telefon, wie erschöpft Kerstin sei, und bat darum, so schnell wie möglich zu helfen. Dass die Polizei aber dieses Gespräch anders verstand, erklärt sich die Verteidigung mit einem Missverständnis. Sein Mandant habe nach diesem Telefonat jedenfalls geglaubt, daß die Rettung bereits angelaufen sei.
Ähnlich argumentiert Thomas Anwalt auch beim Überflug des Hubschraubers. Aus Sicht der Verteidigung sei um 22:50 Uhr nämlich noch alles in Ordnung gewesen und sowohl Thomas als auch Kerstin hätten die Situation zu diesem Zeitpunkt noch nicht als unmittelbare Lebensgefahr eingeschätzt. Erst später gegen Mitternacht habe sich die Lage dann schlagartig verschlechtert.
Das Thomas für die Polizei nicht erreichbar war, erklärt sein Anwalt ebenfalls nicht mit Absicht, sondern mit den Umständen dieser Nacht. Das Handy habe nur leicht vibriert und Thomas habe die Anrufe und Nachrichten deshalb wohl nicht bemerkt. Ja, und am schwersten wiegt aber der Vorwurf Kerstin zurückgelassen zu haben.
Doch auch hier stellt die Verteidigung die Situation anders da. Thomas hätte seine Partnerin nämlich nicht aus Gleichgültigkeit alleinelassen, sondern in dem Versuch, ihr Leben zu retten. Nach seiner Schilderung forderte Kerstin ihn selbst dazu auf, weiterzugehen und Hilfe zu holen. “Geh jetzt, geh”, soll sie gesagt haben.
“Was hätte er denn dann machen sollen, obwohl er ihr nicht helfen konnte?”, fragte Anwalt rhetorisch. bleiben und vielleicht mit ihr sterben oder wenigstens versuchen, Hilfe zu holen und eine Chance zu wahren, ihr Leben vielleicht noch retten zu können. Diese Situation war unfassbar unmenschlich. Thomas selbst verweist immer wieder darauf, daß er in dieser Nacht selbst körperlich und seelisch am Ende gewesen sei.
Während des Prozesses tritt eine Frau in den Zeugenstand, deren Aussage auch außerhalb des Gerichts Rohe Wen schlägt. Viele Prozessbeachter erleben diesen Auftritt als einen der spannendsten Momente der ganzen Verhandlung, denn plötzlich steht nicht mehr nur die Unglücksnacht selbst im Mittelpunkt, sondern auch die Frage, ob es vielleicht schon früher Warnzeichen gab.
Die Zeugin war einige Monate lang mit Thomas leiert gewesen. In dieser Zeit unternahmen die beiden auch gemeinsam eine Tour am Großglockner. Was sie darüber berichtet, lässt aufhorchen. Sie erzählt, dass Thomas sie damals im Bereich der Stüelhütte allein zurückgelassen habe, obwohl vor ihr noch ein langer Abstieg im Dunkeln lag.
Auslöser soll ein Streit gewesen sein. Es ging um die Route und um das Tempo der Frau. Nach ihrer Schilderung kam Thomas nur schwer damit klar, dass sie langsamer war als er. “Er sei gereizt gewesen”, sagt sie. Die Frau war nach eigener Aussage irgendwann völlig erschöpft. Dazu fiel dann auch noch ihre Stöhnlampe aus.
Es war so dunkel, sie weinte und sie fühlte sich hilflos. Doch statt bei ihr zu bleiben, soll Thomas zu ihr gesagt haben: “Stell dich nicht so an.” Dieser Satz bleibt hängen und er passt auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu dem Angeklagten, zu einem Mann, der am Berg viel fordert, wenig Rücksicht nimmt und dazu neigt, andere über ihre Grenzen zu treiben.
Die Zeugin spricht auch davon, dass es auch schon zuvor ähnliche Situation zwischen ihnen gegeben habe. Irgendwann zog sie daraus ihre Konsequenzen. Sie beschloss, keine Bergroen mehr mit ihm zu machen. Kurz darauf beendete sie auch die Beziehung. Am 19. Februar 2026, mehr als ein Jahr nach dem Tod von Kerstin, fährt am Landgericht Insbruck das Urteil gegen Thomas.
Der Richter spricht den mittlerweile 37-jährigen wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig. Seine Strafe besteht aus zwei Teilen. Zum einen erhält Thomas 5 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zum anderen muss er 9600 € Geldstrafe zahlen. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht eine Frage, die den ganzen Prozess geprägt hat.
Welche Rolle hatte Thomas auf dieser Tour tatsächlich? Das Gericht kommt zu einem klaren Ergebnis. Auch wenn er vielleicht nie offiziell als Bergführer auftrat, sieht ihn der Richter rechtlich doch als denjenigen an, der auf dieser Tour die Verantwortung trug. Der Richter spricht dabei sinngemäß von einer Art Führung aus persönlicher Gefälligkeit heraus.
Und ausschlaggebend ist dabei vor allem das deutliche Ungleichgewicht zwischen Thomas und Kerstin. Nach Auffassung des Gerichts vertraute Kerst nämlich darauf, dass Thomas sie sicher durch diese Route bringt. Dieses Vertrauen, so die Überlegung des Richters, schafft Verantwortung. Hinzu kommt auch noch, dass Thomas Kerstin Teile der Ausrüstung zur Verfügung stellte.
Und auch das wertet das Gericht als Zeichen dafür, dass er nicht einfach nur Begleiter war, sondern die maßgebliche Führerrolle übernahm. Trotz des Schuldspruchs berücksichtigt das Gericht auch mehrere Punkte, die für sprechen. Er ist bislang nämlich nicht vorbestraft. Außerdem hat er durch das Unglück selbst einen Menschen verloren, den er liebte.
Der Richter berücksichtigt auch den enormen öffentlichen Druck, der in diesem Fall entstanden ist. Denn die intensive Berichterstattung und die teils heftigen Reaktionen in den sozialen Medien wertet das Gericht als zusätzliche Belastung für den Verurteilen. Das Gericht macht auch deutlich, dass es Thomas nicht unterstellt, Kerstin aus Gefühlskälte oder Gleichgültigkeit zurückgelassen zu haben.
Der Richter geht viel mehr davon aus, dass er in dem Glauben handelte, auf diese Weise Hilfe holen zu können. Und auch, dass Thomas selbst meinte, die Rettung bereits in der Nacht um 0:35 Uhr in Gang gesetzt zu haben, wird ihm zugute gehalten. Während des gesamten Verfahrens nimmt KTins Mutter eine Haltung ein, mit der viele wohl nicht gerechnet haben.
Sie sucht nicht nach einem Schuldigen. Sie zeigt nicht mit dem Finger auf Thomas. Stattdessen betont sie immer wieder, daß sie ihm den Tod ihrer Tochter nicht anlasten möchte. Für sie ist das Geschehene am Berg keine einfache Geschichte von Täter und Opfer. Sie sieht darin vor allem eine tragische Verkettung unglücklicher Umstände.
Eine Reihe von Entscheidungen, Entwicklungen und von Momenten, die am Ende in eine Katastrophe führten. Und noch deutlicher wird sie, wenn es um die öffentliche Reaktion auf den Fall geht. Ktins Mutter verfolgte genau wie über Thomas gesprochen und geschrieben wurde. Die Berichterstattung und die Diskussion in der Öffentlichkeit empfindet sie als Hexenjagd.
Damit setzt sie einen starken Kontrapunkt für viele Stimmen außerhalb des Gerichtssals. Denn während dort oft schnell geurteilt wird, bleibt sie in ihrer Haltung bemerkenswert zurückhaltend. Nicht, weil sie den Tod ihrer Tochter klein redet, sondern weil sie sich offenbar weigert, aus ihrem Verlust auch noch zusätzlich öffentlich Vergeltung zu suchen.
Der Tod von Kerstin bleibt nicht auf den Gerichtssal und die Berichte über diesen Fall beschränkt. Nach und nach löst er nämlich eine viel größere Debatte aus. Plötzlich melden sich Frauen zu Wort, die von eigenen Erlebnissen am Berg erzählen. Erlebnissen, die auf erschreckende Weise ähnlich klingen. Es geht um Streit, um Druck, um Überforderung und darum in einer gefährlichen Situation vom eigenen Partner alleinelassen zu werden.
Für dieses Muster gibt es sogar einen Namen, Alpin Divorce. Gemeint ist damit nicht eine Trennung im rechtlichen Sinn, sondern ein Moment am Berg, in dem ein Mensch den anderen bewusst zurücklässt. Ursprünglich stammt der Begriff aus einer alten Geschichte, in der ein Mann plant, seine Frau am Berg zu töten.
Heute wird Alpin Divorce aber vor allem als Bezeichnung für die Demütigung, für Machtspiele und eben zwischenmenschliche Geweiht in einer Umgebung genutzt, in der Hilfe oft weit weg ist. Gerade in den sozialen Netzwerken bekommt die Debatte viel Aufmerksamkeit. Unter Videos und Beiträgen berichten Frauen davon, wie sie in den Bergen plötzlich allein da standen.
Manche erzählen, dass ihre Partner einfach weggingen, obwohl sie erschöpft waren oder Angst hatten. Andere schildern noch drastischere Situationen. Eine Frau berichtet etwa, sie sei bei Eis und Schnee ohne Geld und ohne Handy zurückgelassen worden, nur weil sie nein gesagt habe und weil die Stimmung ihres Partners plötzlich umgeschlagen sei.
Sie beschreibt es als eine seelische Grausamkeit, als eine Moment, in dem nicht nur Rücksicht fehlte, sondern in dem offenbar getestet wurde, wie weit man bei einem anderen Menschen gehen kann. Und vielleicht ist das auch mit ein Grund, weshalb der Fall von Kerstin auch so viele Menschen berührt. Er legt nämlich etwas offen, das oft nicht als Gewalt erkannt wird.
Es gibt keine Schläge und auch kein offenes Verbrechen im klassischen Sinne. Und doch kann das Zurücklassen in den Bergen eine Form von Machtausübung sein, die mit Angst, Abhängigkeit und Ohnmacht arbeitet. Wer nämlich in den Bergen allein zurückbleibt, wird nicht nur gekränkt, er wird im schlimmsten Fall in echte Gefahr gebracht.
Fachleute versuchen zu erklären, warum sich solche Geschichten auf Feind oft ähneln und ein Grund, den sie nennen, ist fehlendes Mitgefühl. Wer stärker, schneller und erfahrener ist, richtet den Blick nämlich manchmal nur noch auf das eigene Ziel, also auf den Gipfel, auf das Ankommen, auf diesen Erfolg endlich da zu sein.
Der Mensch an seiner Seite wird dann aber nicht mehr als jemand gesehen, der Schutz oder Unterstützung braucht, sondern eher als Hindernis, als jemand, der aufhält. und andere verweisen auf klassische Rollenbilder und ich zitiere jetzt hier, also Männern wird ja oft so geschrieben, dass sie sehr viel früher Risiken annehmen, dass sie härter auftreten und Leistung zeigen.
Frauen dagegen wird häufiger zugeschrieben, dass sie vorsichtig sind und zur Rücksicht erzogen wurden. Daraus entsteht am Berg nicht selten eine unausgesprochene Ordnung. Also, das heißt, der Mann führt, die Frau folgt und äh mit dieser Führung geht dann eigentlich auch Verantwortung einher. Doch eben genau diese Verantwortung wird dann eben in manchen Situationen offenbar nicht getragen.
Ich meine, das ist ja auch eine Expertenmeinung, die da diesen Fall auch irgendwo mitbeschreiben will. Hinzukommt aber noch etwas anderes, das viele erfahrene Bergsteiger immer wieder ansprechen, nämlich das Ego. Am Berg, so sagen sie, können es zu einem gewaltigen Problem werden. Manche Menschen sind so auf ihren Erfolg und auf das eigene Weiterkommen fixiert, dass sie die Not des anderen kaum noch wahrnehmen oder schlimmer noch, dass sie den erschöpften, langsameren Menschen neben sich eben nur noch als Störung empfinden.
Das Urteil gegen Thomas ist noch nicht rechtskräftig, stand heute 11. April 2026. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben nämlich Berufung eingelegt. Die Verteidigung wehrt sich gegen den Schuldspruch und gegen die Strafe. Die Staatsanwaltschaft hält die Strafe hingegen für zu niedrig.
Ja, und damit geht der Fall dann in die nächste Instanz. Wenn man jetzt auf so ein Fall zurückblickt, dann finde ich bleibt auf jeden Fall eher irgendwo eine unangenehme Erkenntnis, denn Tragödien beginnen ja oft nicht erst in dem Moment, in dem alles sichtbar eskaliert, sondern oft eben durch eine Reihe oder in einer Reihe von Entscheidungen, die für sich genommen vielleicht auch gar nicht erklärbar wirken oder gar nicht schlimm wirken, aber immer gefährlicher Genau das ist für mich eben auch einer der zentralen Punkte in diesem Fall. Der
Tod von Kerstin wirkt nicht wie ein einzelner plötzlicher Bruch. Er wirkt eher wie das Ende einer Entwicklung, in der alle Warnzeichen da waren, aber nicht ernst genommen wurden. Der viel zu späte Start, die beiden sind unheimlich langsam vorangekommen, die Bedingungen, also die Wetterbedingungen und auch die Frage, ob diese Tour in dieser Konstellation überhaupt eine gute Idee war.
Die eigentliche Wucht ist aber irgendwie auch, dass sich all diese Fehler, die gemacht wurden, in diesem Fall auch noch ineinander schieben und die Tour ja eben trotzdem nicht abgebrochen wurde. Ich glaube, diesen Fall macht auf jeden Fall beklemmt, weil er uns mit einer Wahl konfrontiert, die man vielleicht auch gar nicht gerne hören möchte.
Es ist aber einfach so, dass Erfahrung nicht vor fatalen Fehlentscheidungen schützt. Manchmal kann Erfahrung sogar auch dazu verleiten, das eigene Urteil für belastbarer zu halten, als es in Wahrheit ist. Und ey, wir kennen es alle, wer schon viel geschafft hat, wer sich in gefährlichem Gelände sicher fühlt, wer gelernt hat, ja, durchzuziehen, der läuft vielleicht auch eher Gefahr, kritische Zeichen umzudeuten.
Nicht als Warnung, sondern als etwas, dass man eben noch ja irgendwie in den Griff bekommen kann. Und ich komme einfach nicht davon weg, dass es in diesem Fall passiert ist. Also alles, was wir wissen, deutet einfach darauf hin, dass sowohl Thomas als auch Kerstin über ihre Grenzen gegangen sind. Ja, und in diesem Fall schwebt auf jeden Fall auch dieses Wort Verantwortung über allem, nicht nur juristisch, sondern auch menschlich, denn genau darum geht es auch in dem Prozess.
War das eine gemeinsame Turfaugenhöhe oder gab es de facto doch ein Gefälle, in dem eine Person eben mehr wusste, indem eine Person mehr entschied, mehr vorgab und damit eben auch mehr Verantwortung trug? Ich finde einfach diese Frage ist der eigentliche Kern, denn Gleichrangigkeit entsteht ja nicht allein nur dadurch, dass zwei Erwachsene gemeinsam aufbrechen.
Sie entsteht auch nicht automatisch dadurch, dass beide zustimmen. Wenn ein Mensch deutlich erfahrener ist, diesen Berg hochzuklettern, wenn er diesen Berg besser kennt, wenn er die Route besser einschätzen kann, wenn er auch die Ausrüstung vorgibt oder auch die Dynamik bestimmt, dann verschiebt sich einfach etwas, dann ist es eben doch eine Art stilles Führungsverhältnis, selbst wenn niemand es so benennt.
Und das hat das Gericht ja auch gesagt, das hat der Richter ja auch gesagt. Und ich weiß auch nicht, warum man sich da so gegenwhrt gegen diese Konstellation. Ich meine, ist ja nichts Schlimmes. Ist ja irgendwo auch was normales. Es ist einfach so, wenn man zu zweit oder mit mehreren Leuten unterwegs ist, es gibt immer jemanden, auf dem man sich in einer Situation vielleicht etwas mehr verlässt als auf sich selbst.
Will damit einfach nur sagen, dass es jetzt gar nicht so ungewöhnlich ist. Heißt ja auch nicht, dass man sagt, ich folge dir blind oder so, ne? Also, ich bin kein Bergsteiger, das habe ich schon gesagt. Vertrauen ist auf dem Berg lebenswichtig. Das habe ich auf jeden Fall immer wieder gelesen. Das habe ich, das wird immer wieder gesagt.
Das sagen Experten. Vertrauen kann natürlich aber auch gefährlich werden. Vor allem, wenn es dazu führt, dass jemand seine eigene Unsicherheit eben zurückstellt, so wie es Kerstin offensichtlich getan hat. Kann mich schon vorstellen, dass sie an gewissen Punkten schon auch gesagt hat, Thomas wird uns schon hei nach Hause bringen und hier dürfen wir aber auch nicht vergessen, also, ne, also um 17:30 Uhr ungefähr hat Kerstin ja versucht den Notruf zu wählen.
Dabei hat sie die falsche Nummer gewählt, aber sie hat auf jeden Fall versucht Hilfe zu holen und das ist ja schon mal ein Zeichen dafür, dass da was nicht richtig lief. Umso mehr erstaunt mich jetzt natürlich dann, wenn man hört, okay, einmal ging ja diese SMS an ihre Mutter auch raus, also dass alles okay sei.
Und das ist ja irgendwie nach dem passiert, nachdem Kerstin versucht hat, den Notruf zu wählen. Da frage ich mich, warum diese SMS war dann vielleicht doch alles okay? War die SMS überhaupt von Kerst? Das sind wirklich nur rhetorische Fragen. Also, ich werde überhaupt auch gar nicht irgendjemanden was zuschieben, aber ja, das ist so eine Frage, die man sich auf jeden Fall stellt.
Also, warum kommt diese SMS, nachdem ein Hilferuf abgegeben wurde? Und natürlich frage ich mich dann auch, als dann der Hubschrauber die beiden auf dem Berg entdeckt hat und auch angeleuchtet hat und irgend irgendwie auf ein Zeichen gewartet hat, ey, sollen wir euch retten, dass da nichts kam, ne? Also, keiner der beiden hat irgendwie gewunken, hat irgendwie versucht darauf aufmerksam zu machen, dass etwas nicht stimmt.
Aber auch hier, vielleicht war zu dem Zeitpunkt tatsächlich irgendwie alles okay. Vielleicht dachten sie sich, ey, wir sind sowieso gleich da. Ich weiß es nicht. Also, es sind auf jeden Fall Sachen, über die ich noch lange nachgedacht habe und das war ja so eine Aufnahme, die auf dem Berg entstanden ist und da hört man einfach auch, wie stark der Wind ist und wie krass diese Wettervoraussetzungen gewesen sind.
Ja, es kommt ja denn zu dem Gerichtsverfahren. Wir haben gehört, wie die Strafe ausgefallen ist gegen Thomas. Also das Gericht gibt ihm auf jeden Fall eine Schuld daran, dass Kerstin nicht leben vom Großglockner zurückgekehrt ist. Thomas und seinen Anwalt sind gegen das Urteil in Berufung gegangen. Also wir sprechen von 5 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 9600 €.
Die Staatsanwaltschaft ist ebenfalls in Berufung gegangen, weil die findet das Unternehmlich viel zu lusch, die Verteidigung offensichtlich viel zu stark und man hat ja auch gehört, es gab ja noch eine Zeugin, die ebenfalls eine Erfahrung auf dem Berg mit Thomas gemacht hat, in der sie auch alleinelassen wurde von ihm.
Kann man ihm jetzt wirklich die Schuld dafür geben, was passiert ist? Ja, bedingt vielleicht einfach schon. Also so wie das Gericht auch entschieden hat, ne? Also die Ausrüstung hat nicht gestimmt, das Proviant hat nicht gestimmt, die Zeit hat nicht gestimmt und er war der erfahrenere. Er hatte die bessere Ausrüstung. Er ist dann gegangen.
Klar, vielleicht hat Kstin ihn wirklich geschickt so in der letzten Hoffnung, okay, vielleicht schafft er es auch mich zu retten. Aber man sucht doch dann vielleicht was, um sie zuzudecken und selbst wenn er nicht wusste, was in ihrem Rucksack ist, also warum guckt er da nicht nach? Vielleicht hätte man den Rucksack nehmen können, um ihre Beine da reinzumachen, dass die Beine sich vielleicht ein bisschen wärmen oder die Hände.
Ich glaube, da kann man sich jetzt wirklich unendlich viele Gedanken zu machen. Fakt ist jetzt erstmal, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und dass wir einfach jetzt abwarten, wie das Gericht bzw. wie die höhere Instanz dann in diesem Fall entscheidet. Ja, und was mich hier auf jeden Fall interessieren würde, habe ich jetzt eben vergessen noch mit anzubringen.
Kerstens Mutter steht ja auch öffentlich hinter Thomas, also sie gibt ihm keine Schuld und ich finde es unheimlich stark. Kann jetzt leider gerade nicht sagen, ob diese Aussage vor dem Verfahren getätigt wurde oder danach. Aber auf jeden Fall ist es ja nicht so, ne? Man würde ja denken, okay, sie gibt ihm irgendwo auch die Schuld, dass ihre Tochter da auf dem Großglockner gestorben ist, dass er sie in solch eine Gefahr gebracht hat.
Das tut sie nicht. Sie ist da schon sehr klar. Sie sagt auch, sie kennt ihre Tochter natürlich. Sie weiß ihre Tochter aber auch schon klettern und sie kennt ihre Tochter auch als sehr selbstbewusste Frau, die ihre Kräfte auch einschätzt. Ja, mich interessiert auf jeden Fall, was du denkst.
Unterstützt du da ihre Meinung oder glaubst du hört sich für mich ein bisschen verschoben an, also kann man nicht so richtig nachvollziehen, dass sie da jetzt auch noch so ja mit so viel Abstand auch auf diesen Fall gucken kann? fehlt dir da vielleicht so ein bisschen Emotion und wir alle wissen, jeder trauert anders und um Gottes will, ich will jetzt auch gar nicht sagen, dass Kstins Mutter falsch handelt.
Ich finde es nur sehr interessant in diesem Fall. Auf jeden Fall schreibt’s gerne in die Kommentare und dann sage ich am 17. Oktober kannst du mich in Mains treffen und am 23. und 24. Oktober in Berlin, da bin ich mit wahrer Verbrechen live auf der Bühne. Es gibt noch Tickets. Schau gerne in die Shownotes und kauf dir welche.
Ich freue mich dich zu treffen und ich sag dann mal, wir hören uns nächsten Donnerstag wieder mit einer neuen Folge. Bis dahin bleib sicher. Ciao.
