Der monatliche Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich immer noch von fast jedem GEZ-Gebühr genannt, ist für Millionen Deutsche ein ständiges und oft unverstandenes Ärgernis. Egal, ob man die Angebote von ARD, ZDF und Co. nutzt oder nicht, pünktlich fordert der Beitragsservice seine 18,36 Euro pro Monat ein. Dem zu entkommen, ist für den durchschnittlichen Bürger fast unmöglich. Während im Internet zahlreiche – oft unseriöse – Tipps kursieren, wie man sich vermeintlich legal von der Zahlung befreien lassen kann, sieht die rechtliche Realität meist sehr ernüchternd aus. Wer nicht gerade eine Zweitwohnung besitzt oder aus massiven sozialen oder gesundheitlichen Gründen (wie dem Bezug von Bürgergeld oder einer sehr hohen Pflegestufe) befreit ist, muss zahlen. Doch jetzt braut sich eine juristische Sensation zusammen, die diese festgefahrene Situation massiv erschüttern und den Staat am Ende Milliarden Euro kosten könnte.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat sich eines bemerkenswerten Falles angenommen und unterstützt derzeit ein potenziell bahnbrechendes Musterverfahren vor dem Landgericht in Mecklenburg-Vorpommern. Der Ausgang dieses Prozesses könnte als rechtlicher Präzedenzfall dienen und weitreichende positive finanzielle Konsequenzen für nahezu jeden steuerpflichtigen Haushalt in Deutschland haben. Im Kern der juristischen Auseinandersetzung steht eine simple, aber tiefgreifende Frage zur Steuergerechtigkeit. Ein Kläger hatte in seiner Einkommensteuererklärung für das vorletzte Jahr die jährlichen GEZ-Gebühren in Höhe von knapp über 220 Euro als außergewöhnliche Aufwendung deklariert. Sein Ziel: Er wollte diesen erzwungenen Beitrag steuerlich geltend machen, um im Gegenzug seine generelle Steuerlast zu senken. Das zuständige Finanzamt lehnte diesen Vorstoß jedoch kategorisch ab, mit der Begründung, es handele sich beim Rundfunkbeitrag um reine Privatausgaben, die nicht steuerlich absetzbar seien.
An genau diesem Punkt hakt der Bund der Steuerzahler ein und deckt einen massiven und schwer vermittelbaren Widerspruch in der staatlichen Argumentation auf. Es geht um die sogenannte Ungleichbehandlung. Die Rundfunkanstalten und die Politik argumentieren bei jeder aufkommenden Kritik stets vehement, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk essentiell für den Erhalt der Demokratie sei. Er sei Teil der unverzichtbaren “soziokulturellen Grundversorgung”. Genau aus diesem Grund – dem Schutz des soziokulturellen Existenzminimums – werden Personen, die staatliche Transferleistungen wie das Bürgergeld beziehen, von der Zahlung dieser Gebühr befreit. Das Existenzminimum soll nicht durch diese Abgabe gefährdet werden.
Doch hier beißt sich die staatliche Argumentation in den eigenen Schwanz: Wenn der Rundfunkbeitrag so existenziell ist, dass er das Existenzminimum berührt, warum wird er dann bei der breiten Masse der arbeitenden Steuerzahler nicht bei der Bemessung des steuerlichen Grundfreibetrags berücksichtigt? Der steuerliche Grundfreibetrag (aktuell je nach Jahr knapp über 10.000 Euro) definiert genau jenes Einkommen, das dem Bürger zwingend zum Überleben bleiben muss und das der Staat aus Gründen der Existenzsicherung nicht besteuern darf. Wenn der GEZ-Beitrag angeblich Teil dieses absoluten Existenzminimums ist, müsste er logischerweise auch steuerfrei gestellt werden. Dem arbeitenden Bürger diese Kosten jedoch als rein “private Ausgabe” aufzubürden und voll zu besteuern, während andere Gruppen aus exakt Gründen der Existenzsicherung befreit werden, bewertet der Bund der Steuerzahler als eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung.
Die Konsequenzen einer erfolgreichen Klage wären für die Staatskasse ein finanzieller Tsunami. Wenn das Finanzgericht in Mecklenburg-Vorpommern dem Kläger recht gibt, dürften künftig Millionen deutsche Haushalte ihre GEZ-Gebühren steuerlich absetzen. Die Berechnungen sind durchaus attraktiv für den Einzelnen: Bei einem jährlichen Rundfunkbeitrag von rund 220 Euro und einem beispielhaften Grenzsteuersatz von 20 Prozent ergäbe sich eine Rückerstattung von etwa 44 Euro. Wer besser verdient und einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent hat, könnte sich sogar fast 100 Euro vom Staat zurückholen. Angesichts von rund 46 Millionen Haushalten in Deutschland – wovon abzüglich der Bezieher von Sozialleistungen immer noch ein gewaltiger Anteil übrig bleibt – summiert sich dieser Betrag auf schwindelerregende Milliardenverluste für den Fiskus.

Doch die Tragweite könnte noch größer sein. Sollte das Musterverfahren positiv entschieden werden, steht die Frage im Raum, ob Bürger die zu viel gezahlten Steuern auf den Rundfunkbeitrag auch rückwirkend für die vergangenen Jahre zurückfordern können. Der Fall verdeutlicht ein weiteres, großes Problem in der deutschen Gesellschaft: Die verbreitete Allergie gegen die Steuererklärung. Viele Arbeitnehmer verschenken jährlich hunderte oder tausende Euro, weil sie sich schlichtweg weigern, eine Steuererklärung abzugeben. Sie akzeptieren klaglos, dass der Staat ihnen die ersten Monate des Jahres jeden erwirtschafteten Cent abknöpft, sind aber zu bequem, sich durch Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder eben solche potenziellen neuen Absetzungsmöglichkeiten ihr rechtmäßiges Geld zurückzuholen. Die “Rundum-Sorglos-Mentalität”, bei der man alle finanziellen Abzüge blind dem Arbeitgeber und dem Finanzamt überlässt, kostet den Einzelnen enorm viel Geld.
Die aktuelle Musterklage sollte für jeden Bürger ein Weckruf sein, finanzielle Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Auch wenn das endgültige Urteil noch aussteht, raten Experten bereits jetzt dazu, die GEZ-Gebühren in der nächsten Steuererklärung mutig mit anzugeben. Im schlimmsten Fall wird der Posten vom Finanzamt gestrichen – im besten Fall jedoch profitiert man direkt, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Wenn der deutsche Staat am Ende durch diese Entscheidung tatsächlich ein oder zwei Milliarden Euro an Steuereinnahmen verliert, ist das kein Grund zur Trauer. Denn dieses Geld verpufft nicht; es bleibt dort, wo es hingehört: in den Taschen der Bürger. Diese können das Geld wiederum für den privaten Konsum nutzen, was der Wirtschaft zugutekommt und am Ende ohnehin wieder zu neuen Steuereinnahmen an anderer Stelle führt. Es ist an der Zeit, dass sich Steuerzahler nicht länger klaglos ausnehmen lassen, sondern ihre Rechte mutig und konsequent einfordern.
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