Erneut wegen Mordes verurteilt – doch was geschah auf dem Reiterhof? T
Erneut wegen Mordes verurteilt – doch was geschah auf dem Reiterhof?

Wiesenfeld in Unterfranken, Mittwoch, 15. Dezember 1993. Es ist schon dunkel, kurz vor Weihnachten. Die 13 -jährige Sabine kommt an diesem Abend nicht nach Hause. Für ihre Eltern passt das nicht zu ihr. Sabine gilt als zuverlässig. Polizei, Feuerwehr und Nachbarn suchen nach ihr. Auf einem Reiterhof außerhalb des Dorfes finden sie zuerst ihr Fahrrad.
Zwei Tage später finden sie Sabine. In einer Güllegrube, verschlossen mit einem schweren Betondeckel. Am 26. Oktober 2026, im dritten Prozess in diesem Fall, verurteilt das Landgericht Würzburg den heute 49 -Jährigen Angeklagten erneut wegen Mordes. 6 Jahre und 3 Monate Jugendstrafe. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Was geschah wirklich auf dem Reiterhof? Und warum hat es mehr als 30 Jahre gedauert, bis ein Gericht diese Frage zweimal gleich beantwortet? Dieser Film erzählt, wie aus einem Mordfall von 1993 ein Verfahren wurde, das drei Prozesse, zwei Obergerichte und mehr als drei Jahrzehnte dauert. Von einem Freispruch für einen Jungen aus dem Dorf über eine DNA-Spur, die Jahrzehnte in einem Asservat lag, bis zu einem Urteil, das der Bundesgerichtshof wieder aufhob.
Vorweg: Der Angeklagte bestreitet die Tat. Solange kein Urteil rechtskräftig ist, gilt für ihn die Unschuldsvermutung. Wiesenfeld ist ein Stadtteil von Karlstadt im Landkreis Main-Spessart. Etwas außerhalb des Dorfes liegt ein Aussiedlerhof. Früher ein Schweinestall, dann umgebaut zu einem Pferdestall. Mehrere Familien halten dort ihre Tiere.
Sabine mag Pferde. Sie ist an vielen Tagen auf diesem Hof, oft mit dem Fahrrad. Auch am 15. Dezember. Zeugen sehen sie an diesem Abend kurz vor sechs Uhr an der Hofeinfahrt und am Stall. Danach verliert sich ihre Spur. Spätere Rekonstruktionen gehen davon aus, dass Sabine schon auf dem Heimweg war und noch einmal umkehrte.
Vermutlich, um ihr Fahrrad zu holen. Was danach geschah, ist bis heute nicht in allen Einzelheiten geklärt. Das ist der Kern dieses Falls. Und der Grund, warum er die Gerichte mehr als 30 Jahre später immer noch beschäftigt. Als die Suchtrupps den Hof absuchen, finden sie zuerst das Fahrrad. Dann Kleidungsstücke.
Und schließlich, am 17. Dezember, Sabines Leiche in der Güllegrube. Die Obduktion ergibt: Sabine wurde gewürgt und sexuell missbraucht. Sie hat ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Abwehrspuren finden die Rechtsmediziner nicht. Für die Ermittler ist früh klar: Ein Unfall ist ausgeschlossen. Der Deckel der Grube ist zu schwer, um zufällig zuzufallen.
Und der Tatort liegt auf dem Tennenboden, im oberen Teil der Scheune. Dort gibt es einen versteckten Lichtschalter, den nur kennt, wer regelmäßig auf diesem Hof ist. Der Täter muss also aus dem Umfeld des Hofs kommen. Eine Sonderkommission bildet sich. Im Lauf der Jahre wird die Polizei rund 240 Zeugen vernehmen.
Sechs Tage nach der Tat, am 21. Dezember 1993, nimmt die Polizei einen 15 -Jährigen aus Wiesenfeld fest. Er war oft auf dem Hof. Zeugen hatten ihn an diesem Abend zusammen mit Sabine gesehen. Zwei Tage später hebt das Landgericht Würzburg den Haftbefehl wieder auf. Die Beweise reichen nicht. Im Februar 1994 wird der Junge erneut festgenommen und schließlich wegen Totschlags angeklagt.
1994 spricht ihn das Jugendgericht frei. Das Verfahren findet hinter verschlossenen Türen statt, weil er noch ein Jugendlicher ist. Ungewöhnlich ist, was im schriftlichen Urteil steht. Nach Recherchen der Zeitung Main-Echo, der das 56 -seitenlange Urteil vorliegt, rechnen die Richter darin den Zeitablauf Minute für Minute nach.
Das Zeitfenster, das die Ermittler für die Tat angenommen hatten, passte nicht zu den Zeugenaussagen. Und das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass zwei andere Personen aus dem Umfeld des Hofs zu wenig überprüft worden seien. Die Ermittler hatten angenommen, Sabine sei zwischen 17 .40 Uhr vierzig und 17 .
59 Uhr neunundfünfzig getötet worden. Doch vor Gericht sagen Zeugen aus, sie hätten Sabine um 17 .48 Uhr achtundvierzig an der Hofeinfahrt und um 17 .50 Uhr am fünfzig Stall gesehen. Und der 15 -Jährige war von einem Autofahrer im Dorf abgesetzt worden. Am Hof konnte er frühestens gegen 17 .48 Uhr achtundvierzig sein.
Mehr als die Hälfte des angenommenen Zeitfensters fällt damit weg. Einer dieser beiden war damals 17 Jahre alt. Nach dem Freispruch passiert trotzdem lange nichts. Der Fall bleibt offen. Und das ist wichtig für alles, was folgt. Alle anderen Taten, die hier in Frage kommen, sind inzwischen verjährt. Auch Totschlag.
Nur Mord verjährt in Deutschland nie. Jede spätere Anklage kann deshalb nur noch auf eines lauten: Mord. Januar 2021. 27 Jahre nach der Tat melden Polizei und Staatsanwaltschaft überraschend: Im Fall Sabine wird wieder ermittelt. Beamte durchsuchen zwei Anwesen im Landkreis Main-Spessart und nehmen einen Mann fest.
Es ist der Mann, der 1993, 17 Jahre alt war. Er hatte damals auf dem Reiterhof ausgeholfen. Der Grund für die Festnahme sind neue Untersuchungen alter Beweisstücke. Sabines Kleidung war all die Jahre aufbewahrt worden. Mit heutigen Methoden finden Gutachter darauf DNA des Mannes, an der Jeans, am Slip und an einer Slipeinlage.
Darunter Sperma. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gibt es an der Kleidung keine weitere unbekannte DNA. Der Mann kommt in Untersuchungshaft, wird später aber wieder entlassen. Sein Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer bestreitet die Spur nicht. Er bestreitet, was sie beweist. Die Ermittler gehen noch einen Schritt weiter.
Spezialisten des Landeskriminalamts vermessen den Tatort und bauen ein dreidimensionales Modell des Hofs. Mit Schallmessungen testen sie außerdem, ob ein Hilferuf von dort bis zu einer Zeugin dringen konnte, die damals einen Ruf gehört haben will. Im Dezember 2021 klagt die Staatsanwaltschaft den Mann wegen Mordes an.
Doch dann kommt die erste Überraschung. Das Landgericht Würzburg lässt die Anklage nicht zu. Eine Beteiligung sei denkbar, heißt es. Aber die Beweise ließen keine sichere Rekonstruktion des Tatablaufs zu. Bevor wir weitergehen, eine kurze Bitte. Wenn dich solche Fälle interessieren, abonniere AKTE 211. Für diesen Film haben wir Prozessberichte aus fünf Jahren, Gerichtsentscheidungen und Archivmaterial ausgewertet.
Und wenn du den Kanal darüber hinaus unterstützen möchtest: Eine Kanalmitgliedschaft hilft uns sehr weiter. Sie ist für alle gedacht, die diese Arbeit möglich machen wollen. Den Link findest du unter dem Video. Danke dir. Die Staatsanwaltschaft gibt nicht auf. Im Dezember 2023 entscheidet das Oberlandesgericht Bamberg: Es besteht hinreichender Tatverdacht.
Der Fall muss verhandelt werden. Am 9. September 2024 beginnt in Würzburg der Prozess. Fast 31 Jahre nach Sabines Tod. Der Angeklagte ist inzwischen 47, Weil er zur Tatzeit 17 war, gilt Jugendstrafrecht. Der Angeklagte schweigt. Der Vorsitzende Richter wendet sich direkt an ihn: „Sie sind der Einzige, der Licht in diese Sache bringen kann.
“ Eine Antwort bekommt er nicht. Die Anklage stützt sich auf eine Kette von Indizien. Die DNA an der Kleidung. Zeugen, die von Veränderungen im Verhalten des Jugendlichen nach der Tat berichten. Und, so die Staatsanwaltschaft, Widersprüche in dem, was er damals über seinen Abend erzählt hatte. Die Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre Jugendstrafe wegen Mordes.
„Wir sind weit, weit weg von irgendeiner Affekttat“, sagt der Oberstaatsanwalt. Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer hält dagegen. Er fordert Freispruch. Sein Kernsatz: „Es ist nicht bewiesen, dass es so war.“ Am 20. Dezember 2024, fast auf den Tag 31 Jahre nach der Tat, fällt das Urteil. 6 ,5 Jahre Jugendstrafe wegen Mordes.
Das Gericht sieht Heimtücke und niedrige Beweggründe als erwiesen an. Doch schon in der Begründung steckt das Problem. Was genau auf dem Tennenboden geschah, kann auch dieses Gericht nicht klären. Der Vorsitzende sagt sinngemäß, es sei sehr, sehr, sehr unwahrscheinlich, dass der Angeklagte mit der Sache gar nichts zu tun habe.
Für Sabines Eltern ist das Urteil eine Erleichterung. Ihr Anwalt Jan Paulsen sagt nach der Verkündung: Die Verteidigung legt Rechtsmittel ein. Am 9. September 2025 hebt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil auf. Laut Berichten nennen die Richter die Beweiswürdigung lückenhaft und teilweise widersprüchlich.
Eine andere Kammer des Landgerichts muss den Fall neu verhandeln. Ein Würzburger Strafverteidiger hat die Entscheidung für die Zeitung Main-Echo eingeordnet. Der Kern der Kritik ist juristisch, aber er entscheidet alles. Das Würzburger Gericht hatte offen gelassen, welcher von mehreren möglichen Tatabläufen stimmt, weil am Ende jeder davon Mord sei.
Das ist nur erlaubt, wenn feststeht, dass es keine anderen Abläufe gibt, die rechtlich anders zu bewerten wären. Auch die niedrigen Beweggründe seien nicht sauber begründet. Und hier liegt die Falle dieses Falls. Ist es kein Mord, sondern Totschlag, ist die Tat verjährt. Dann gibt es keine Strafe, sondern einen Freispruch.
Zwischen Mord und Freispruch gibt es in diesem Verfahren nichts. Am 18. Mai 2026 beginnt der dritte Prozess in diesem Fall. Wieder in Würzburg, wieder vor einer Jugendkammer, diesmal mit neuen Richtern. Der Angeklagte ist 49. Über seinen Verteidiger lässt er erklären: Zu dem Vorwurf macht er keine Angaben.
Die Zeugen von damals sind alt geworden, manche sind gestorben. Und doch kommen neue Details zur Sprache. Ein Nachbar berichtet von einem Telefonat am Tag nach der Tat. Erst habe der Angeklagte gesagt, er habe Sabine nicht gesehen. Dann, sie sei etwa 10 Minuten in seiner Werkstatt gewesen. Ein früherer Arbeitgeber erinnert sich an einen Satz: „Dann war ich’s halt.
“ Gleich danach habe der Angeklagte das als Witz bezeichnet. Anfang Juli zeigt eine Sachverständige ein dreidimensionales Modell des Tatorts. Mit einer VR-Brille kann man sich darin umsehen, als stünde man auf dem Tennenboden. Dann gerät der Prozess ins Stocken. Die Verteidigung stellt Befangenheitsanträge. Eine Schöffin ist in Wiesenfeld aufgewachsen und mit einem früheren Tatverdächtigen verwandt.
Nach Darstellung der Verteidigung hatte das Gericht das nicht mitgeteilt. Ende Juli wird die Schöffin ersetzt. Die Anträge gegen zwei Berufsrichter scheitern. Der Prozess geht weiter. Am 13. Oktober 2026 plädiert die Staatsanwaltschaft. Sie hält Mord für bewiesen und fordert 6 ,5 Jahre Jugendstrafe. Auch die Nebenklage, Sabines Eltern und ihre Schwester, fordert eine Verurteilung wegen Mordes.
Am 19. Oktober plädiert die Verteidigung auf Freispruch. Die Spuren bewiesen nicht, dass ihr Mandant an der Tötung beteiligt war. Das Sperma könne auch zu einem anderen Zeitpunkt an die Kleidung gelangt sein. Und ob es überhaupt ein einzelner Täter war, sei offen. Der Angeklagte schließt dem sich Antrag an.
Das Urteil soll am 26. Oktober verkündet werden. Für Sabines Familie ist es bereits der dritte Prozess. Ihr Anwalt hatte schon zum Auftakt im Mai gesagt, wie sehr sie das belastet. Montag, 26. Oktober 2026, Landgericht Würzburg. Am Vormittag verkündet die Jugendkammer ihr Urteil. Der heute 49 -jährige Angeklagte wird wegen Mordes an Sabine verurteilt.
Sechs Jahre und drei Monate Jugendstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte 6 ,5 Jahre gefordert, die Verteidigung Freispruch. Die Anklage warf ihm vor, Sabine getötet zu haben, um seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen, und sie danach in der Güllegrube versteckt zu haben. Die Strafe fällt damit drei Monate niedriger aus als im ersten Urteil von 2024.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die Verteidigung kann binnen einer Woche Revision einlegen. Dann prüft wieder der Bundesgerichtshof, der das erste Urteil im September 2025 aufgehoben hatte. Bis dahin gilt für den Angeklagten weiter die Unschuldsvermutung. Damals hatten die Richter in Karlsruhe die Beweiswürdigung als lückenhaft kritisiert.
Wie die neue Kammer ihr Urteil im Einzelnen begründet, wird erst das schriftliche Urteil zeigen. Fest steht: Zum zweiten Mal kommt ein Gericht zu dem Schluss, dass Sabine ermordet wurde. Unabhängig davon, wie dieses Verfahren am Ende ausgeht: Eine Frage hat keiner der Prozesse beantworten können. Was genau geschah am Abend des 15.
Dezember 1993 auf dem Tennenboden? Der Angeklagte hat sich in keinem der Prozesse zur Tat geäußert. Sabines Eltern und ihre Schwester leben seit mehr als 30 Jahren mit dieser Lücke. In zwei Mordprozessen traten sie als Nebenkläger auf. Und jedes Mal ging es wieder um die Frage, wie Sabine gestorben ist. Ob dieses Urteil hält, entscheidet womöglich wieder der Bundesgerichtshof.
Für Sabines Familie wäre es dann noch immer nicht vorbei. Wir bleiben an diesem Fall dran. Wenn du einen weiteren Fall sehen willst, in dem eine Frau nach 19 Jahren gefunden wurde, schau dir als Nächstes unseren Film über Kerstin Lee Langley aus Regensburg an. Abonniere den Kanal, damit du keinen neuen Fall verpasst.
Danke fürs Zuschauen.