Es sind Nachrichten, die man in der Vergangenheit eher aus autoritär regierten Staaten oder fernen Diktaturen erwartet hätte, doch sie stammen aus dem Herzen Europas. Eine neue, beunruhigende Eskalationsstufe scheint erreicht, wenn staatliche Organe nicht mehr primär Kriminalität verfolgen, sondern zunehmend die Gesinnung ihrer Bürger ins Visier nehmen. Jüngste Vorfälle in Deutschland und Belgien werfen drängende Fragen zum Zustand unserer Grundrechte, insbesondere der Freizügigkeit und der Meinungsfreiheit, auf. Es verdichtet sich der Eindruck, dass der Umgang mit politisch unliebsamen Personen eine Härte erreicht hat, die das Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung massiv auf die Probe stellt.

Der erste Fall, der derzeit für erhebliches Aufsehen sorgt, spielte sich am Terminal 2 des Münchner Flughafens ab. Maximilian Merkel, ein Aktivist aus dem Umfeld der Identitären Bewegung, befand sich auf dem Weg nach Portugal. Ein alltäglicher innereuropäischer Flug, so sollte man meinen, geschützt durch das verbriefte Recht der EU-Freizügigkeit. Doch die Reise endete abrupt an der Grenzkontrolle. Ihm wurde nicht nur die Ausreise verweigert, sondern auch ein offizieller Stempel samt handschriftlichem Eintrag “Ausreiseuntersagung nach Portugal” bis zu einem bestimmten Datum in seinen Pass gedrückt. Die Begründung für diesen drastischen Schritt, so Merkel selbst in sozialen Netzwerken, lautete, er würde durch seine Reise “den Ruf der Bundesrepublik Deutschland bedrohen”.

Man muss sich die Dimension dieses Vorgangs vergegenwärtigen: Hier wurde keine Ausreise verhindert, weil eine Straftat unmittelbar bevorstand, ein Haftbefehl vorlag oder Fluchtgefahr bei einem laufenden Verfahren bestand. Die Untersagung erfolgte offenbar auf einer rein präventiven, abstrakten Gefahrenprognose bezüglich des “Rufs” der Bundesrepublik. Es ist ein hochgradig schwammiger Begriff, der Tür und Tor für behördliche Willkür öffnet. Wenn die bloße Teilnahme an bestimmten – rechtlich nicht verbotenen – Veranstaltungen im Ausland ausreicht, um einem Bürger das Verlassen seines Landes zu verbieten, dann ist das Recht auf Freizügigkeit de facto abgeschafft. Merkel sprach von einer “rohen Repression” und dem letzten Trumpf eines Systems, das den Umgang mit kritischen Stimmen zunehmend verschärft. Juristen bezweifeln zwar stark die Rechtmäßigkeit solcher Ausreiseverbote – ähnlich wie bei früheren Fällen gegen den österreichischen Aktivisten Martin Sellner –, doch bis Gerichte solche Maßnahmen kippen, ist der unmittelbare Schaden für den Betroffenen längst entstanden. Die Schikane hat ihr Ziel erreicht.

Während in Deutschland die physische Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, führt ein Blick ins benachbarte Belgien vor Augen, wie massiv die intellektuelle Bewegungsfreiheit unter Druck gerät. Der Fall des ehemaligen Politikers Dries van Langenhove ist ein juristisches Lehrstück darüber, wie der Vorwurf der “Hassrede” instrumentalisiert werden kann. Van Langenhove wurde zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt, und zwar nicht für Beleidigungen oder Aufrufe zur Gewalt, sondern für Aussagen während eines Vortrags an einer katholischen Universität. Sein “Vergehen” bestand im Kern darin, dass er gesellschaftliche Probleme wie steigende Unsicherheit auf den Straßen, akuten Wohnraummangel und sinkende Bildungsstandards an Schulen in einen direkten kausalen Zusammenhang mit der Massenmigration stellte.

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Das besonders Brisante an diesem Urteil: Das Gericht ließ völlig außer Acht, dass van Langenhove für seine Argumentation wissenschaftliche Quellen und statistische Daten zitierte. Der Richter argumentierte vielmehr, die alleinige Schlussfolgerung, Migration sei die Hauptursache für diese Probleme, stelle bereits eine “Anstachelung zu Hass” dar. Dies ist ein frontaler Angriff auf das Prinzip der freien Meinungsäußerung. Selbst wenn man die gezogenen Schlussfolgerungen inhaltlich ablehnt oder die verwendeten Statistiken für einseitig hält – es muss in einer pluralistischen Demokratie zwingend erlaubt sein, politische Zusammenhänge frei zu debattieren und unliebsame Thesen aufzustellen. Wenn das Benennen von offensichtlichen, statistisch belegbaren gesellschaftlichen Verwerfungen unter den diffusen Begriff des Rassismus oder der Hassrede fällt, erstickt man jeden rationalen Diskurs im Keim.

Die Folgen solcher Prozesse sind verheerend, nicht nur wegen der eigentlichen Strafe. Van Langenhove gab an, dass ihn der jahrelange juristische Streit astronomische 420.000 Euro an Anwaltskosten gekostet habe. Solche Summen wirken wie ein gewaltiges Abschreckungsmittel – in der Fachsprache “Chilling Effect” genannt. Der durchschnittliche Bürger, der solche Summen niemals aufbringen könnte, wird es sich künftig dreimal überlegen, ob er sich öffentlich kritisch zur Migrationspolitik äußert, aus reiner Angst vor dem finanziellen und sozialen Ruin durch jahrelange Gerichtsverfahren. Es drängt sich der Verdacht auf, dass es in solchen Verfahren weniger um Gerechtigkeit geht, sondern um die Statuierung eines Exempels.

Na veroordeling Dries Van Langenhove: is dit een zware straf? En moet hij  nu naar de gevangenis? | VRT NWS Nieuws

Die Absurdität dieser Entwicklungen wird noch deutlicher, wenn man sie in den größeren europäischen Kontext setzt. Auf der einen Seite erleben wir einen Kontinent, auf dem täglich Menschen ohne gültige Papiere oder jegliche rechtliche Grundlage Grenzen überqueren. Selbst wenn Asylverfahren rechtskräftig abgelehnt werden, verbleiben viele Personen unbehelligt im Land, teilweise unterstützt durch staatlich geförderte NGOs. Diese Personen genießen de facto Bewegungsfreiheit innerhalb der EU. Auf der anderen Seite werden einheimische Bürger, die strafrechtlich nie in Erscheinung getreten sind, wie Kriminelle am Flughafen festgehalten oder wegen einer abweichenden politischen Meinung vor Gericht gezerrt.

Diese eklatante Diskrepanz zwischen der grenzenlosen Toleranz gegenüber irregulärer Migration und der zunehmenden Intoleranz gegenüber innereuropäischen Kritikern untergräbt das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat massiv. Ein Staat, der seine Ressourcen darauf verwendet, abweichende Meinungen zu kriminalisieren und unbequeme Bürger an der Ausreise zu hindern, anstatt drängende reale Probleme wie die innere Sicherheit zu lösen, begibt sich auf einen gefährlichen Weg. Die Fälle von Maximilian Merkel und Dries van Langenhove sind keine isolierten Randerscheinungen, sondern alarmierende Symptome einer tiefgreifenden Krise. Sie zeigen uns eindringlich, dass die erkämpften Freiheitsrechte niemals selbstverständlich sind. Wenn eine Gesellschaft zulässt, dass Fakten als “Hass” deklariert und Reisen aus Gesinnungsgründen untersagt werden, hat sie den Boden der Demokratie längst verlassen. Es ist an der Zeit, diese Repressalien nicht länger schweigend hinzunehmen, sondern den offenen Diskurs vehement zu verteidigen – bevor das Aussprechen der Wahrheit endgültig zur Straftat wird.