Die SPD wurde 1933 verboten und wir alle   wissen, wer damals die Verantwortung   dafür trug. Heute ist es ausgerechnet   diese SPD, die nun die AfD eventuell   auch verbieten will. Ich habe nun drei   starke Persönlichkeiten für dich, die   äußerst brisante Einblicke in dieses   Verfahren geben.

 

 Den Anfang macht Tino   Krupala, gefolgt von Joachim Steinhöfel   und abschließend Professor Murswig. Doch   beginnen wir mit Tino Krupaller, der   sich sein Lächeln selbst in diesen   düsteren Zeiten nicht von Herrn Blome   nehmen lässt. Haben Sie denn das Gefühl,   dass ich nur juristisch um Sie gekümmert   wird? Ich hatte das Gefühl, im ganzen   Wahlkampf ist auch politisch mit ihnen   auseinandergesetzt worden, mit welchem   Ausgang auch immer.

 

 Aber woher kommt   ihre Wahrnehmung? Die probieren das ja   nur noch mit dem Rechtsstaat. Ja, weil   sie haben es ja gesehen, dass es   politisch auch im Wahlkampf nicht   funktioniert hat. Ich meine im Endeffekt   hat Wahlkampf ja gan würde nur   juristisch probiert. Das stimmt doch gar   nicht. Man hat’s im Wahlkampf versucht   äh politisch, es hat nicht funktioniert.

 

  Der Wähler hat ih das vor allen nicht   abgenommen, diese permanente Doktrin äh   und dem Wähler klar zumachen, wir sein   Rechtsextremismus. Damit will man im   Prinzip von dem Problem in diesem Land   ablenken, von der innen Sicherheit, von   dem Migrationsproblem. Da braucht man   natürlich ein Feindbild, das wird nicht   funktionieren und das wird auch jetzt   mit der Einstufung nicht funktionieren.

 

  Deshalb bitte ich da wirklich auch   unsere Mitglieder ruhig zu bleiben. Wir   werden dagegen vorgehen und wir werden   auch politisch und wir werden es nur   politisch klären. Das sage ich ihn auch,   indem wir ein Innenministerium besetzen   bei der nächsten Wahl, bei einer   Landtagswahl wird das passieren und dann   werden wir auch das Thema   Verfassungsschutz ang AfD Innenminister   würde was mit dem Verfassungsschutz   machen.

 

 Der würde sich mal genau   anschauen, für was der Verfassungsschutz   die letzten Jahre zuständig war. Vor   allen Dingen würde er auch endlich uns   die Unterlagen ausreichen, warum wir so   eingestufen vor Gericht haben sie die   alle gesehen, die Unterlagen, die zu den   jeweiligen Einstufung geführt hab. Da   muss ich sie leider korrigieren, Herr   Blume, das stimmt nicht.

 

 Vom OVG Münster   haben sie, wir reden z.B. von der sich   gesicher rechtsextremistischen   Einstufung in Sachsen. Wir kämpfen seit   einem Jahr, dass wir die Begründung und   die Belege ausgereicht bekommen. Noch   mal in einem jeden Rechtsstrat ist es   ganz normal, dass man sich wehrt und   dass man sich gegen solche Einstufungen   wehren kann.

 

 Wir können es nicht, weil   wir nicht mal die Begründung nennen Sie   mir noch mal einen Grund, einen Grund.   Nennen Sie mir den, wenn Sie ihn   wüssten, was das berechtigt, was diese   Einstufung berechtigen würde. Na ja, ich   nehme mal stark an, es hängt damit   zusammen, dass sie Ausländer bestimmt   behandeln wollen, nur weil sie Ausländer   sind. Das geht vom Bürgergeld los.

 

 Und   wo steht das? eine eine Passage im   Programm, wo das steht und die gehen   sagen gerade, ich nehme an, also   befinden uns jetzt in der Wahrnehmung,   wir nehmen an, es könnte sein, sie   zahlen Bürgergeld für Aussender, wenn   sie nach ihrem Programm geht, nur noch   ein Jahr ganz egal wie lange der   Ausländer hier gearbeitet hat.

 

 Also   behandeln sie ihn anders strickt anders.   Wir behandel wir behandeln kein noch   dazu haben es steht in ihrem Programm   drin. Sie wissen auch noch mal ob das   Grundgesetz widrig ist und ob das mit   der Einstufung was zu tun hat, steht auf   dem ganz anderen Blatt und sehr wohl   kann man diese Unterscheidung machen.

 

  Wir sagen ganz klar deutsche   Staatsbürger die in dieses System   eingezahlt haben, sollen auch Bürger   bekommen. Z.B. Ukraina, das haben wir   auch gesagt nicht. So, also Ausländer   werden anders behandelt, weil die   Ausländer Nein, deutsche Staatsbürger   deutsche Staatsbürger werden anders   behandelt wie Ausländern.

 

 Das ist ein   großer Unterschied. Das ist in jedem   Land so. Es in jedem Land so, dass ein   deutscher Staatsbürger oder   amerikanische Staatsbürger anders   behandelt wird als der ausländische   Staatsbürger. Ich finde es immer wieder   amüsant, wie Journalisten regelmäßig   scheitern an diesem wortgewandten Mann.   Kein Wunder, dass viele im   öffentlichrechtlichen Rundfunk nur   ungern Interviews mit AfD-Pitikern   führen.

 

 Rhetorisch sind ihn diese oft   haush hoch überlegen. Und natürlich, wie   die Amerikaner sagen würden, Commonense.   Es muss Sinn ergeben und man merkt   ziemlich schnell bei wem genau das nicht   der Fall ist. Machen wir weiter mit   Joachim Steinhöfel. Man muss ganz ganz   deutlich sagen, erwiesen ist gar nichts.   Es ist nichts erwiesen.

 

 Und dann stellt   sie sich dahin und sagt erwiesenermaßen,   das ist eine weisungsabhängige Behörde,   die das tut, was der Vorgesetzte   Innenminister tut. Das ist Nancy Feser.   Am letzten Tag im Amt geht sie einen   Schritt, der der SPD und den Grünen   nützen soll, der ein Viertel der Wähler   oder deren Partei vom Spielfeld nehmen   soll und knallt ihrem Nachfolger, dem   sie das hätte überlassen müssen   politisch eine solche gewichtige   Entscheidung.

 

 diesen Bericht, den sie   nicht hat, überprüfen lassen hin. Das   ist ein ungeheuerlicher Vorgang und ich   bin sehr gespannt, ob Nancy Feser äh in   ein paar Stunden dann von der SPD noch   mal als Ministerin benannt wird. Das   Gesamtgutachten wird man nicht   rausklagen können, weil angeblich   irgendwelche   äh Agenten dann auffliegen.

 

 Äh so ist   der Bundesverfassungsschutz aber nicht   organisiert. Der Bundesverfassungsschutz   hat keine Agenten. Die haben eigentlich   gar nichts außer ein Haldenbank, der   aussieht, ich muss an unschlich werden,   wie Mecky aus hört zu. Die haben, die   sind nicht wie die CIA oder der Mossard.   Und darum hört man ja auch jedes Mal,   wenn ein Attentat verhindert wurde in   Deutschland.

 

 ausländische Dienste haben   uns geholfen, aber eine Partei, die   aktuell ein Viertel der bundesdeutschen   Wähler repräsentiert, vom Spielfeld zu   schießen. So und das dann noch geheim zu   halten. Es gibt das Parteienprivileg in   Artikel 21 des Grundgesetzes den Satz:   “Die Parteien bilden an der   Meinungsbildung mit, an der politischen   Wildensbildung mit kennt jeder.

 

” Aber   der wurde eingeführt, weil die SPD von   den Nazis 1933 verboten wurde und was   der Verfassungsgesetzgeber, die klugen   Menschen, die das Grundgesetz   geschrieben haben, nicht mehr will, ist,   dass die Exekutive, die Regierung ihre   Konkurrenz verbieten kann und vom   Spielfeld nehmen kann. Das darf nur das   Bundesverfassungsgericht.

 

 Pest steht gar   nichts. Bewiesen ist gar nichts. Ein   paar wild gewordene Leute, die sich als   Agenten ansehen haben, etwas   zusammenkopiert und wollen es nicht   zeigen, weil sie sich wahrscheinlich   schämen müssen für das, was sie zu   Papier gebracht haben. Alles, was an die   Öffentlichkeit gedrungen ist bislang.   Und da kann man sich dann ja fragen,   sind das die stärksten Argumente, die   Sie haben? äh diese diese Post, die auf   Facebook und Twitter millionenfach   erscheinen und die nur überspitzte   Meinungsäußerung sind. Alle Äußerungen   sind übrigens von Verfassungswegen, von   der Meinungsfreiheit gedeckt. Das darf   man alles sagen, will man auf der Basis   von zulässigen Äußerung eine Partei   verbieten. Das ist zwar denkbar in   bestimmten Extremen aus Äußerungen, aber   jedenfalls nicht mit den Äußerungen, die   wir da gehört haben. Und wenn es nicht   die gewichtigsten Argumente sind, die   der Verfassungsschutz hat, dann hat   irgendjemand, soweit ich gehört habe,   aus zuverlässiger Quelle ist in der   juristischen Abteilung des   Verfassungsschutzs haben die Leute einen

 

  solchen Hals, weil sie dieses Gutachten   nicht rausgeben wollten. Äh und   vielleicht hat das jemand gesteckt, um   das Ganze Gutachten zu diskreditieren.   Wenn wir jetzt die ganzen Beispiele   sehen und uns die durchlesen, was   veröffentlicht wurde, was dann   zufälligerweise beim Spiel gelandet   durch eine Straftat von irgendjemand,   der möglicherweise in dem Amt arbeitet,   ich weiß ja nicht, woher es kommt, das   ist alles lächerlich und diskreditiert   das gesamte sogenannte Gutachten   komplett. Herr Steinhöfel bringt es auf   dem Punkt. Auch hier hört man wieder   deutlich die geballte Inkompetenz des   Verfassungsschutzes heraus. Vielleicht   wurde das Gutachten ja vorschnell oder   ohne gründliche Prüfung veröffentlicht,   vielleicht aber auch nicht. So oder so,   diese Behörde noch ernst zu nehmen,   fällt zunehmend schwer und das haben Sie   sich ganz allein zuzuschreiben. Nun   folgt Professor Dr. Dietrich Murswig,   der einiges von dem, was seine Vorredner   bereits gesagt haben, fachlich   untermauern wird. Wird die AfD nun

  verboten? Auf keinen Fall. Äh die   Entscheidung des Verfassungsschutzes,   die AfD als gesichert Rechtsextrem   einzustufen, hat keine unmittelbaren   Auswirkungen auf ein Verbotsverfahren   beim Bundesverfassungsgericht.   Äh die Voraussetzungen für eine solche   Feststellung sind auch nicht dieselben   wie diejenigen für ein Verbote.

 

  Auswirkung einer solchen Feststellung   oder einer solchen der Veröffentlichung   einer solchen Feststellung ist zunächst   mal nur politischer Natur. Natürlich ist   das jetzt Wasser auf die Mühlen derer,   die schon immer gesagt haben, die AfD   sei verfassungsfeindlich, jetzt kriegen   sie das vom Bundesamt für   Verfassungsschutz bestätigt.

 

  Und äh insofern ist diese öffentliche   Einschätzung, die das Bundesamt abgibt,   natürlich für die Gegner der AfD ein   Instrument für ihre öffentlichen   Kampagnen gegen die AfD. Das ist ja   irgendwie eine Umkehr dessen, wie ein   Rechtsstaat funktionieren soll, oder?   Das kann man so sehen. Es ist ein   Eingriff in die Parteienfreiheit, in die   Chancengleichheit der politischen   Parteien und ein vorbildliches   rechtsstaatliches Verfahren würde so   aussehen, dass die betroffene politische   Partei zunächst mal zumindest gehört   wird, bevor ein solcher massiver   Eingriff stattfindet. Es gibt ja den   Grundsatz des Anspruchs auf rechtliches   Gehör bei belastenden Maßnahmen der   öffentlichen Gewalt. Der   Verfassungsschutz meint, für seine   Aktivität gelte dieser Grundsatz nicht.   Das ist übrigens auch ein Punkt äh den

 

  die AfD angegriffen hat in dem Verfahren   gegen die Beobachtung als Verdachtsfall.   darüber wird das   Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden   haben. Ähm, es ist auf jeden Fall ein   aus meiner Sicht ähm ähm sehr nicht nur   problematischer, sondern rechtsstaats   widriger Punkt, dass hier ein   schwerwiegender Eingriff vorgenommen   wird, ohne dass die betroffene Partei   die Möglichkeit hatte, vorher zu den   Vorwürfen Stellung zu nehmen.

 

 Sie kennt   ja nicht einmal die Vorwürfe im   einzelnen. Sie kennt nur diese   Pauschalbehauptungen in der zweiseitigen   Pressemitteilung, die das Bundesamt   heute herausgegeben hat. Aber diese 1100   Seiten Guten, die dem nach Auskunft des   Verfassungsschutzes zugrunde liegen,   kennt niemand im außerhalb des   Verfassungsschutzes.

 

 Wie soll man sich   dagegen wehren, wenn man das nicht   kennt? Professor Murswig, ich muss Sie   leider enttäuschen. Offenbar haben doch   einige Journalisten das Gutachten oder   zumindest Teile davon irgendwie zu   Gesicht bekommen. Besonders   aufschlussreich war der Auftritt der   Spiegeljournalistin Melanie Armann im   Presseclub, wo sie sich entweder   verplappert hat oder ganz bewusst   Werbung für ihr Magazin machen wollte.

 

  Wie auch immer, es bleibt ein   Armutszeugnis und ehrlich gesagt, es ist   schlichtweg erniedrigend für die AfD,   denn offenbar dürfen bestimmte   Journalisten in dem Bericht reinschauen,   aber die Betroffenen selbst nicht. Hören   wir rein. Findet, wenn man auch sieht   mit welchen Zitaten, was man jetzt weiß,   was darin vorkommt.

 

 Also unsere Ich lese   ja gerne den Spiegel und mein Kollege   Wolf Wiedman Schmidt hat ja auch eine   hat das Gutachten ja offensichtlich   irgendwie zu sehen bekommen und hat   daraus die Zitate, die die Äußerungen,   die vorkommen, das sind keine   Staatsgeheimnisse, also das sind Dinge,   die hätte auch Serap Güler sich in den   Nachrichten anschauen können.

 

 Sorry,   aber wo sind wir eigentlich gelandet?   Dass ein Journalist ein eintausseitiges   Gutachten womöglich teilweise einsehen   darf und die AfD als Direktbetroffene   nicht? Wie kann das bitte überhaupt   möglich sein? Jeder von uns weiß, dass   der Spiegel nun wirklich nicht als   konservatives Medium bekannt ist.

 

 Ein   Blick auf die Titelseiten reicht und man   merkt sofort, in welche politische   Richtung dieses Blatt zielt. Mit   Neutralität hat das Rhein gar nichts zu   tun. Und genau aus diesem Haus bekommt   ein Journalist exklusiven Einblick in   das Gutachten und ist auch noch stolz   darauf.

 

 Das ist nicht nur ein Skandal,   es ist ein Schlag ins Gesicht für jeden,   der noch an rechtsstaatliche Fairnis   glaubt.